Förderungen werden ab 2011 von der KfW geleistet. Wichtig ist, dass Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Informieren Sie sich über die aktuellen Förderungen unter www.kfw.de oder sprechen Sie uns an.
Es werden geförderte Maßnahmen (KfW) ausgeschlossen, d.h. durch die KFW geförderten Umbauleistungen können nicht mehr bei der Einkommenssteuer im Rahmen der abzugsfähigen Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Alle sonstigen Handwerksleistungen und Dienstleistungen können wie bisher von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Wir informieren Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Ihr Martin Effenberger
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